Mit der Motion 24.133, welche am letzten Dienstag im Grossen Rat behandelt wurde, wurde von der SP gefordert, dass der 1. Mai neu im Kanton Aargau als zusätzlicher gesetzliche Feiertag gelten soll.

Der Regierungsrat lehnte die Motion ab, da der Kanton bereits seine Möglichkeiten ausgeschöpft hat (Bundesrechtliche Vorgabe: Maximal 8 gesetzliche Feiertage) und somit dem Ansinnen der Motionäre nur gerecht werden kann, wenn er dafür einen anderen Feiertag ‘opfert’. Sprich, jedem Bezirk würde ein aktuell geltender Feiertag dafür weggenommen.

Die SP stört sich daran, dass viele Menschen am 1. Mai arbeiten müssten und die Regelungen im Kanton nicht einheitlich seien. Nun, das ist nicht nur am 1. Mai so, sondern betrifft viele Feiertage. Gerade wir im Bezirk Muri kennen Feiertage, die es beispielsweise in Aarau nicht gibt. Ein Problem ist dies aber nicht. Und überhaupt, was ist denn mit all den Krankenschwestern, Polizisten, etc., die auch an Feiertagen arbeiten müssen? Es wird nie möglich sein, einen Tag zu schaffen, an dem alle frei haben.

Unsere Feiertage sind mit Ausnahme vom 1. August alle relgiöser Natur aufgrund unserer christlich abendländischen Kultur. Das ist auch gut und richtig so.

Für mich ist so oder so nicht ganz klar, warum man am Tag der Arbeit nicht arbeiten soll. Natürlich freue ich mich auch, wenn ich frei habe. Natürlich wüsste ich auch, wie ich diesen freien 1. Mai verbringen würde. Sicher anders als die politisch Linke. Und damit komme ich zu einem weiteren, nicht unwichtigen Punkt, warum ich diese Motion abgelehnt habe. Ich will in Aarau, Baden oder Brugg keine Zustände wie in Zürich. Strassenschlachten, kaputte Schaufenster, angezündete Autos… Wollen wir das auch im Aargau? Also arbeiten wir doch lieber und ‘feiern’ wir dieses Ansinnen nicht mit. Unsere Detailhändler, Coiffeurgeschäfte, Restaurants, etc. in den Städten werden es uns danken. Und nicht nur die, auch unsere Polizistinnen und Polizisten, welche mit Annahme dieser Motion künftig am 1. Mai ganz sicher nie mehr frei hätten.

Liebe Leserinnen und Leser, es darf aber aufgeatmet werden. Der Grosse Rat hat die Motion schlussendlich mit 94 zu 33 Stimmen abgelehnt.